Verkehrsmedizin
Ärztliche Untersuchungen der Fahr-Kategorie 1 und 2. Wir bieten Untersuchungen als Ärzte mit Anerkennungsstufe 1, 2 und 3 an.
Einer verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen – folgende Personen:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1, D, D1, sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
- Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführer-Ausweiskategorien
- Senioren (ab 75 Jahren)
Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.
Die Stufenregelung sieht vor, dass
- Ärztinnen und Ärzte der Anerkennungsstufe 1 Seniorinnen und Senioren im Rahmen der obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrollen untersuchen dürfen,
- Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 2 zur Untersuchung von Bewerber/-innen und Ausweisinhaber/-innen höherer Kategorien (z.B. Berufschauffeusen und -chauffeure) berechtigt sind.
- Ärztinnen und Ärzte mit einer Anerkennungsstufe 3 zur Untersuchung von Bewerber/-innen mit komplexen medizinischen Fragen nach Fahrtauglichkeit.